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Zwischen Anspruch und Wirklichkeit – Pharmazeutische Information in Österreich

Gerhard Feilmayr, 01.09.2025

Ein klarer rechtlicher Rahmen
Arzneimittelinformation bewegt sich in Österreich in einem dicht regulierten Umfeld. Das Arzneimittelgesetz (AMG) legt in den §§ 50 ff. detailliert fest, wie Werbung gestaltet sein darf: sachlich, nicht irreführend, an Fachinformationen orientiert. Laienwerbung ist stark eingeschränkt, Fachwerbung darf nur auf zugelassene Inhalte aufbauen. Überwacht wird dies vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG). Ergänzend verpflichtet sich die Industrie über den PHARMIG-Verhaltenskodex zu hohen ethischen Standards: Transparenz bei Zuwendungen, vollständige Wiedergabe von Fachinformationen, Verzicht auf unsachliche Vergleiche. Verstöße gegen das AMG gelten zugleich als Kodex-Verstöße. Auf dem Papier entsteht so ein strenger und klarer Rahmen.

Die Lücke zwischen Norm und Alltag
Doch genau hier beginnt die eigentliche Herausforderung: Zwischen Norm und gelebter Praxis klafft oft eine Lücke. Recht und Kodex definieren, was erlaubt ist – aber nicht, wie Informationen im klinischen Setting tatsächlich wirken. Ärzt:innen und Pharmazeut:innen müssen täglich unter Zeitdruck entscheiden. Sie brauchen Daten, die nicht nur korrekt, sondern auch verdichtet, kontextbezogen und anwendungsnah sind. In der Praxis reicht es oft, wenn einzelne Aussagen formal richtig sind. Doch im Gesamtbild kann dadurch ein unausgewogenes Bild entstehen: Risiken treten in den Hintergrund, Einschränkungen der Evidenz werden gekürzt, Alternativen nur am Rande erwähnt.

Systemische Herausforderung statt Einzelfehler
Diese Spannung ist kein Ausdruck von Fehlverhalten, sondern systemisch bedingt. Rechtliche Vorgaben sind Mindeststandards, der PHARMIG-Kodex setzt zusätzliche Leitplanken. Aber beide können nicht vollständig garantieren, dass Informationen in der klinischen Realität inhaltlich differenziert ankommen. Unternehmen stehen damit vor einem komplexen Balanceakt: Sie müssen einerseits Compliance sichern, andererseits Inhalte so aufbereiten, dass sie unter Zeitdruck rasch verständlich und zugleich wissenschaftlich präzise bleiben.

Engagement der Industrie
Gerade hier zeigt sich das Engagement der Industrie. Mit klaren Selbstverpflichtungen, internen Prüfmechanismen und kontinuierlicher Weiterentwicklung bemüht sie sich, dieser doppelten Verantwortung gerecht zu werden. Dennoch bleibt die Frage: Wie lässt sich die Lücke zwischen rechtlich zulässiger Aussage und klinisch relevanter Information nachhaltig schließen?

Wie MEDCH unterstützt
MEDCH bietet eine Antwort: Realistische Fallbeispiele verbinden die rechtliche Korrektheit von Informationen mit der klinischen Relevanz des Alltags. In interaktiven Lerneinheiten trainieren Fachkräfte praxisnahe Entscheidungen – nicht zur Produktplatzierung, sondern zur sicheren Anwendung von Arzneimitteln. Damit ergänzt MEDCH die bestehenden Strukturen und hilft, die Distanz zwischen Norm und Realität zu verringern.

Fazit
Österreich hat mit AMG und PHARMIG-Kodex einen robusten Rahmen geschaffen, der internationale Standards erfüllt und Verantwortung sichtbar macht. Die Herausforderung liegt jedoch weniger in der Norm, sondern in ihrer Übersetzung in den Alltag. MEDCH versteht sich hier als Partner: eine Plattform, die bestehende Bemühungen der Industrie verstärkt, das klinische Umfeld mitdenkt und Patientensicherheit zur Leitlinie macht.

Quellenverzeichnis
1.     Arzneimittelgesetz (AMG), §§ 50–53, jusline.at
2.     BASG, Projekt Werbungsüberwachung, basg.gv.at
3.     PHARMIG Verhaltenskodex (2020), pharmig.at
4.     EFPIA Code of Practice (2021), efpia.eu